Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ist eine großartige Möglichkeit, sich sozial zu engagieren, neue Erfahrungen zu sammeln und sich persönlich weiterzuentwickeln. Doch neben der bereichernden Erfahrung stellt sich für viele junge Menschen auch die Frage der Finanzierung. Eine wichtige finanzielle Unterstützung kann dabei das Kindergeld sein. Doch nicht jeder, der ein FSJ absolviert, hat automatisch Anspruch darauf.
Grundsätzlich gilt: Das Kindergeld wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Danach können verschiedene Gründe, wie beispielsweise die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums, dazu führen, dass das Kindergeld weitergezahlt wird. Auch ein Freiwilliges Soziales Jahr kann ein solcher Grund sein. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit man während des FSJ weiterhin Kindergeld erhält.
Um den Anspruch auf Kindergeld während des FSJ zu sichern, ist es wichtig, dass das FSJ als förderungsfähige Tätigkeit anerkannt ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn das FSJ bei einer Einrichtung absolviert wird, die dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) unterliegt. Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sind in der Regel förderungsfähig. Ein Beispiel hierfür wären Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Jugendeinrichtungen.
Die Höhe des Kindergeldes ist abhängig von der Anzahl der Kinder, für die Kindergeld beantragt wird. Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils 250 Euro, für das dritte Kind 260 Euro und für jedes weitere Kind 290 Euro. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und kann einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung des Lebensunterhalts während des FSJ leisten.
Um Kindergeld während des FSJ zu beantragen, muss der sogenannte Antrag auf Kindergeld ausgefüllt und bei der Familienkasse eingereicht werden. Dem Antrag muss eine Bescheinigung der Einsatzstelle beigefügt werden, aus der die Dauer und Art des FSJ sowie die Förderfähigkeit der Tätigkeit hervorgehen. Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig zu stellen, da das Kindergeld nicht rückwirkend gezahlt wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Kindergeld eine wertvolle Unterstützung für junge Menschen sein kann, die ein FSJ absolvieren. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die Voraussetzungen und den Ablauf der Beantragung zu informieren, um die finanziellen Aspekte des FSJ gut planen zu können.
Vor- und Nachteile von Kindergeld im FSJ
Hier sind einige Vor- und Nachteile von Kindergeld im FSJ:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Finanzielle Unterstützung während des FSJ | Beantragung kann mit bürokratischem Aufwand verbunden sein |
Trägt zur finanziellen Unabhängigkeit bei | Einkommen aus dem FSJ kann auf das Kindergeld angerechnet werden |
Insgesamt überwiegen die Vorteile des Kindergeldes während des FSJ deutlich. Die finanzielle Unterstützung kann dazu beitragen, dass sich junge Menschen voll und ganz auf ihr soziales Engagement konzentrieren können.
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