Endlich die Traumwohnung gefunden – aber da war doch noch was? Richtig, die Maklerprovision! Bei der Wohnungssuche taucht unweigerlich die Frage auf: Wer zahlt den Makler bei einer Mietwohnung? Die Antwort ist leider nicht immer einfach, denn die Gesetzeslage hat sich in den letzten Jahren geändert.
Früher war es üblich, dass der Mieter die Maklerprovision zahlen musste, wenn er durch den Makler an die Wohnung vermittelt wurde. Das sogenannte Bestellerprinzip galt lange Zeit. Doch seit 2020 gibt es das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Mietwohnungen, kurz: Bestellerprinzip. Was genau bedeutet das nun für Wohnungssuchende und Vermieter?
Ganz einfach: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn auch. Hat der Vermieter einen Makler beauftragt, um einen Mieter für seine Wohnung zu finden, muss er die Provision zahlen. Sucht der Mieter hingegen aktiv nach einer Wohnung und nimmt die Dienste eines Maklers in Anspruch, trägt er die Kosten für dessen Dienstleistung.
Die neue Regelung sorgt für mehr Fairness und Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Mieter sparen sich in vielen Fällen die Maklerprovision, die durchaus mehrere Monatsmieten betragen kann. Vermieter hingegen müssen nun selbst für die Maklerkosten aufkommen, wenn sie einen Makler beauftragen möchten.
Trotzdem gibt es Ausnahmen vom Bestellerprinzip. So kann beispielsweise eine Innenprovision vereinbart werden, bei der der Vermieter die Provision zunächst zahlt und diese dann auf die Miete umlegt. Auch bei Wohnungen, die nicht dem Wohnungsmarkt zugerechnet werden, wie beispielsweise möblierte Wohnungen, kann die Provision vom Mieter verlangt werden.
Vor- und Nachteile des Bestellerprinzips
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Geringere Kosten für Mieter bei Beauftragung des Maklers durch den Vermieter | Vermieter könnten aufgrund der zusätzlichen Kosten zögern, einen Makler zu beauftragen. |
Mehr Transparenz und Fairness auf dem Wohnungsmarkt | Möglicher Anstieg der Mietpreise, da Vermieter die Maklerprovision auf die Miete umlegen könnten. |
Anreiz für Vermieter, selbst nach Mietern zu suchen | Mögliche Einschränkung des Angebots an Mietwohnungen, wenn weniger Makler aktiv sind. |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Wer zahlt den Makler bei einer Mietwohnung?
Grundsätzlich gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn. Hat der Vermieter den Makler beauftragt, trägt er die Kosten. Beauftragt der Mieter selbst einen Makler, muss er die Provision zahlen.
2. Gibt es Ausnahmen vom Bestellerprinzip?
Ja, es gibt Ausnahmen, z. B. bei möblierten Wohnungen oder wenn eine Innenprovision vereinbart wurde.
3. Wie hoch ist die Maklerprovision in der Regel?
Die Maklerprovision beträgt maximal zwei Nettokaltmieten (zzgl. Mehrwertsteuer).
4. Was passiert, wenn im Mietvertrag steht, dass der Mieter die Provision zahlt, obwohl der Vermieter den Makler beauftragt hat?
Solche Klauseln sind unwirksam. Das Bestellerprinzip hat Vorrang.
5. Wann fällt die Maklerprovision an?
Die Provision wird in der Regel mit Abschluss des Mietvertrags fällig.
6. Was sollte ich tun, wenn ich mir unsicher bin, wer die Maklerprovision zahlen muss?
Im Zweifelsfall sollte man sich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden.
7. Kann ich mit dem Makler über die Höhe der Provision verhandeln?
Ja, die Maklerprovision ist verhandelbar.
8. Gibt es Alternativen zum Makler, um eine Wohnung zu finden?
Ja, man kann beispielsweise online auf Immobilienportalen, in Zeitungen oder über Aushänge nach Wohnungen suchen.
Die Frage "Wer zahlt den Makler bei einer Mietwohnung?" ist nicht immer leicht zu beantworten. Das Bestellerprinzip bringt zwar mehr Klarheit, aber es gibt auch Ausnahmen. Informieren Sie sich daher vorab gut, um böse Überraschungen zu vermeiden. Ein genauer Blick in den Mietvertrag und rechtzeitige Rücksprache mit Experten sind unerlässlich, um böse Überraschungen zu vermeiden und die Traumwohnung ohne versteckte Kosten zu finden.
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