Endlich die Traumwohnung in Berlin gefunden – aber da war noch was: die Maklerprovision. Wer zahlt eigentlich den Makler bei Mietwohnungen? Diese Frage beschäftigt viele Wohnungssuchende in der Hauptstadt. Die Antwort ist nicht immer einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Lange Zeit war es in Deutschland üblich, dass der Mieter die Maklerprovision zahlte, wenn er durch die Vermittlung des Maklers eine Wohnung fand. Diese Regelung, auch bekannt als Mieterprovision, wurde jedoch zunehmend kritisiert, da sie als ungerecht empfunden wurde. Schließlich beauftragt in der Regel der Vermieter den Makler mit der Wohnungssuche, nicht der Mieter.
Mit der Einführung des Bestellerprinzips im Jahr 2015 änderte sich die Rechtslage. Seither gilt: Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch. Das bedeutet, dass bei der Vermietung von Wohnraum der Vermieter die Maklerprovision tragen muss, wenn er einen Makler beauftragt hat.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel. So gilt das Bestellerprinzip beispielsweise nicht für den Kauf von Immobilien. Hier kann weiterhin mit dem Käufer eine Provision vereinbart werden. Auch bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien gilt das Bestellerprinzip nicht.
Die Einführung des Bestellerprinzips hat zu einer deutlichen Entlastung der Mieter geführt. Dennoch gibt es immer noch Fälle, in denen Mieter die Maklerprovision zahlen müssen. Es ist daher wichtig, sich vor der Wohnungssuche gut zu informieren und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen.
Vor- und Nachteile des Bestellerprinzips
Die Einführung des Bestellerprinzips hat sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich gebracht. Hier ein Überblick:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Entlastung der Mieter von den Kosten der Maklerprovision | Vermieter könnten versuchen, die Kosten der Maklerprovision über höhere Mietpreise zu kompensieren. |
Gerechtere Verteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter | Möglicher Rückgang des Angebots an Mietwohnungen, da Vermieter weniger bereit sein könnten, Makler zu beauftragen. |
Mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt | Komplexere Vertragsgestaltung, da im Einzelfall geklärt werden muss, wer den Makler beauftragt hat. |
Häufig gestellte Fragen
Wer zahlt den Makler bei einer WG-Wohnung?
Auch bei einer WG-Wohnung gilt das Bestellerprinzip. Das heißt, der Vermieter muss die Maklerprovision zahlen, wenn er einen Makler beauftragt hat.
Was passiert, wenn im Mietvertrag steht, dass der Mieter die Maklerprovision zahlen muss?
Solche Klauseln sind in der Regel unwirksam, wenn das Bestellerprinzip greift. Mieter sollten sich in diesem Fall an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden.
Gibt es Ausnahmen vom Bestellerprinzip?
Ja, das Bestellerprinzip gilt nicht für den Kauf von Immobilien und die Vermietung von Gewerbeimmobilien.
Die Frage, wer den Makler bei Mietwohnungen zahlt, ist also nicht immer einfach zu beantworten. Durch die Einführung des Bestellerprinzips hat sich die Rechtslage jedoch deutlich zugunsten der Mieter verändert.
Dennoch sollten sich Wohnungssuchende immer vorab informieren und die Vertragsbedingungen genau prüfen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich rechtlichen Rat einzuholen.
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