Der Traum vom Eigenheim – für viele ein lang ersehntes Ziel. Doch mit der Suche nach der perfekten Immobilie kommen auch wichtige finanzielle Fragen auf. Eine davon: Wer zahlt eigentlich den Makler beim Kauf?
Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist die Vergütung für die Dienstleistung des Immobilienmaklers. Doch wer trägt diese Kosten? Käufer oder Verkäufer? Die Antwort auf diese Frage ist nicht immer eindeutig und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
In der Vergangenheit war es in Deutschland üblich, dass der Käufer die Maklerprovision zahlte. Doch seit einigen Jahren gibt es neue gesetzliche Regelungen und geänderte Marktbedingungen, die die Kostenverteilung neu regeln.
Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Maklerprovision beim Immobilienkauf. Sie erfahren, wer die Kosten in der Regel trägt, welche Ausnahmen es gibt und worauf Sie bei der Verhandlung der Provision achten sollten.
Informieren Sie sich gründlich, bevor Sie eine Entscheidung treffen, denn die Maklerprovision kann einen erheblichen Kostenfaktor beim Immobilienkauf darstellen.
Wer zahlt den Makler – Die rechtliche Situation
Seit der Einführung des Bestellerprinzips im Jahr 2015 hat sich die Lage grundlegend geändert. Dieses Prinzip besagt, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat.
In der Praxis bedeutet dies: Wer einen Makler beauftragt, eine Immobilie zu verkaufen, muss auch die Provision zahlen. Beauftragt der Verkäufer den Makler, so trägt er die Kosten. Sucht hingegen der Käufer selbstständig einen Makler, der für ihn nach einer Immobilie sucht, muss er die Provision selbst tragen.
Ausnahmen und Sonderfälle
Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderfälle, in denen die Maklerprovision vom Käufer getragen werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:
- der Käufer den Makler explizit mit der Suche nach einer Immobilie beauftragt hat und dieser einen Suchauftrag unterschrieben hat.
- es sich um einen Neubau handelt, bei dem der Bauträger den Makler beauftragt hat.
Die Höhe der Maklerprovision
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt und kann frei zwischen Makler und Auftraggeber vereinbart werden. Üblich sind Provisionen zwischen 3% und 7% des Kaufpreises, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Tipps für Käufer und Verkäufer
Unabhängig davon, wer die Maklerprovision letztendlich trägt, sollten sowohl Käufer als auch Verkäufer einige Punkte beachten:
- Lassen Sie sich die Maklerprovision und deren Höhe immer schriftlich im Maklervertrag festhalten.
- Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Makler und scheuen Sie sich nicht, über die Provision zu verhandeln.
- Informieren Sie sich vorab über die ortsüblichen Provisionssätze.
Fazit
Die Frage, wer den Makler beim Immobilienkauf bezahlt, ist nicht immer einfach zu beantworten. Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Zeitpunkt des Immobilienkaufs, den Vereinbarungen zwischen Käufer, Verkäufer und Makler und der Art der Beauftragung. Es ist wichtig, sich vorab gründlich zu informieren und die verschiedenen Optionen zu vergleichen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.
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