Maklerprovision beim Wohnungskauf: Wer zahlt?

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Gebler Immobilien Haus verkaufen

Endlich die Traumwohnung gefunden – doch bevor der Kaufvertrag unterzeichnet werden kann, steht noch die Frage im Raum: Wer trägt die Kosten für den Makler? Die Antwort auf diese Frage ist nicht immer einfach und sorgt häufig für Verunsicherung bei Wohnungskäufern.

Lange Zeit war es in Deutschland üblich, dass der Käufer die Maklerprovision beim Wohnungskauf übernimmt. Diese Regelung, auch bekannt als Innenprovision, war für viele Kaufinteressenten ein Dorn im Auge, da sie neben den ohnehin hohen Kosten für die Immobilie eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellte.

Mit der Einführung des Bestellerprinzips im Jahr 2015 hat sich die Situation jedoch grundlegend geändert. Seitdem gilt: Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch. In der Praxis bedeutet dies, dass bei der Vermittlung von Kaufimmobilien in der Regel der Verkäufer die Maklerprovision übernimmt, da er den Makler in der Regel beauftragt hat.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel. So kann es beispielsweise vorkommen, dass Käufer und Verkäufer vereinbaren, die Maklerprovision zu teilen. Auch in einigen Bundesländern, wie beispielsweise in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen, gilt das Bestellerprinzip nicht für den Wohnungskauf. In diesen Bundesländern kann der Makler weiterhin eine Provision vom Käufer verlangen, selbst wenn er vom Verkäufer beauftragt wurde.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten sich Kaufinteressenten daher vorab genau über die geltende Rechtslage in ihrem Bundesland informieren und die Frage der Maklerprovision bereits bei den ersten Gesprächen mit dem Makler klären. Ein Blick in den Maklervertrag kann ebenfalls Klarheit schaffen. In diesem sollte eindeutig geregelt sein, wer die Maklerprovision zu zahlen hat und wie hoch diese ausfällt.

Vor- und Nachteile der Maklerprovision beim Wohnungskauf

Die Frage nach der Maklerprovision beim Wohnungskauf ist ein komplexes Thema mit verschiedenen Aspekten. Hier sind einige Vor- und Nachteile, die bei der Entscheidungsfindung helfen können:

VorteileNachteile
Entlastung bei der Wohnungssuche: Der Makler übernimmt die aufwendige Suche nach passenden Immobilien und filtert Angebote nach den Wünschen des Käufers. Zusätzliche Kosten: Die Maklerprovision stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung dar, die bei der Budgetplanung berücksichtigt werden muss.
Fachkundige Beratung: Der Makler verfügt über Marktkenntnisse und Erfahrung im Immobilienbereich und kann Käufer bei rechtlichen und finanziellen Fragen unterstützen. Mögliche Interessenkonflikte: Der Makler ist in erster Linie dem Verkäufer verpflichtet und nicht immer neutral in seinen Empfehlungen.
Verhandlungsgeschick: Der Makler kann als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer fungieren und Preisverhandlungen führen. Keine Garantie für Erfolg: Auch wenn der Makler engagiert arbeitet, gibt es keine Garantie dafür, dass er tatsächlich eine passende Immobilie findet.

Häufig gestellte Fragen zur Maklerprovision beim Wohnungskauf

Die Maklerprovision wirft viele Fragen auf. Hier sind einige der häufigsten Fragen und Antworten zum Thema:

1. Wann fällt eine Maklerprovision an?

Eine Maklerprovision fällt an, wenn ein Makler mit der Vermittlung einer Immobilie beauftragt wurde und der Kaufvertrag aufgrund seiner Tätigkeit zustande kommt.

2. Wie hoch ist die Maklerprovision beim Wohnungskauf?

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt und kann regional variieren. Üblich sind in der Regel Provisionssätze zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

3. Wer muss die Maklerprovision zahlen?

In der Regel zahlt derjenige die Maklerprovision, der den Makler beauftragt hat. Seit Einführung des Bestellerprinzips ist dies in den meisten Fällen der Verkäufer. In einigen Bundesländern und bei Ausnahmen kann die Provision jedoch auch geteilt werden oder der Käufer muss zahlen.

4. Kann man die Maklerprovision umgehen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Maklerprovision zu umgehen, beispielsweise durch den Kauf von privat oder die Beauftragung eines Honorarmaklers, der nach festem Stundensatz arbeitet.

5. Gibt es eine Obergrenze für die Maklerprovision?

Nein, es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Höhe der Maklerprovision.

6. Wann ist die Maklerprovision fällig?

Die Maklerprovision wird in der Regel mit Abschluss des Kaufvertrages fällig.

7. Was passiert, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt?

Kommt der Kaufvertrag nicht zustande, muss in der Regel keine Maklerprovision gezahlt werden. Es sei denn, der Käufer hat den Vertragsbruch verschuldet.

8. Welche Rechte habe ich als Käufer gegenüber dem Makler?

Als Käufer haben Sie das Recht auf eine professionelle und transparente Beratung durch den Makler. Der Makler ist verpflichtet, Sie über alle relevanten Fakten der Immobilie zu informieren, auch über mögliche Mängel.

Tipps und Tricks zur Maklerprovision

* Informieren Sie sich vorab über die geltende Rechtslage in Ihrem Bundesland.

* Klären Sie die Frage der Maklerprovision bereits bei den ersten Gesprächen mit dem Makler.

* Lassen Sie sich den Maklervertrag schriftlich aushändigen und prüfen Sie diesen sorgfältig.

* Scheuen Sie sich nicht, mit dem Makler über die Höhe der Provision zu verhandeln.

* Ziehen Sie alternative Möglichkeiten in Betracht, wie den Kauf von privat oder die Beauftragung eines Honorarmaklers.

Die Frage, wer den Makler beim Wohnungskauf bezahlt, ist nicht immer einfach zu beantworten. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Bundesland, in dem sich die Immobilie befindet, und den individuellen Vereinbarungen zwischen Käufer, Verkäufer und Makler. Es ist daher wichtig, sich vorab genau über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die eigenen Rechte und Pflichten zu informieren. Mit der richtigen Vorbereitung und einem kompetenten Partner an Ihrer Seite steht dem Traum vom Eigenheim dann aber nichts mehr im Weg.

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