Endlich ist es so weit – der langersehnte Umzug in die neue Wohnung steht bevor! Doch bevor die Sektkorken knallen und Umzugskartons gestapelt werden, lauert da noch der Abschied von der alten Bleibe. Und damit oft die Frage aller Fragen: Muss die Wohnung beim Auszug gestrichen werden?
Keine Sorge, liebe Umzugshelden, denn hier kommt die Antwort! Ob der Pinsel geschwungen werden muss oder nicht, hängt ganz von eurem Mietvertrag und einigen anderen Faktoren ab. In diesem Artikel nehmen wir die "Schönheitsreparaturen-Klausel" genauer unter die Lupe und verraten euch, wie ihr die Übergabe eurer Wohnung zum Kinderspiel macht.
Die Gretchenfrage, ob die Wohnung beim Auszug frisch gestrichen sein muss, sorgt immer wieder für Kopfzerbrechen. Tatsächlich gibt es keine allgemeingültige Antwort, denn die Rechtslage ist nicht immer eindeutig. Oftmals finden sich im Mietvertrag Klauseln zu Schönheitsreparaturen, die den Mieter zum Streichen verpflichten. Aber Achtung: Nicht jede Klausel ist auch wirksam! Gerichte haben in der Vergangenheit immer wieder unzulässige Klauseln gekippt.
Ein häufiger Streitpunkt ist die sogenannte "starre Fristenregelung". Diese besagt, dass die Wohnung in bestimmten Abständen, zum Beispiel alle drei Jahre, renoviert werden muss – unabhängig vom tatsächlichen Zustand. Solche Regelungen sind in der Regel unwirksam. Entscheidend ist, ob tatsächlich Renovierungsbedarf besteht. Sprich: Sind die Wände durch den Mieter übermäßig abgenutzt oder beschädigt, kann der Vermieter eine Renovierung verlangen. Normale Gebrauchsspuren fallen hingegen nicht darunter.
Um auf Nummer sicher zu gehen, solltet ihr euren Mietvertrag genauestens studieren oder im Zweifelsfall einen Mieterverein konsultieren. So vermeidet ihr böse Überraschungen und startet entspannt in euer neues Zuhause!
Vor- und Nachteile des Wohnungsstreichens beim Auszug
Auch wenn es manchmal lästig erscheint, die Wohnung vor dem Auszug zu streichen, bringt es doch einige Vorteile mit sich:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Streitigkeiten mit dem Vermieter vermeiden | Zeitaufwand und Kosten für Farbe und Material |
Bessere Chancen auf die volle Kautionsrückzahlung | Stress und Aufwand während des ohnehin stressigen Umzugs |
Ein gutes Gefühl beim Verlassen der alten Wohnung | Eventuelle Unstimmigkeiten mit dem Vermieter über den gewünschten Farbton |
Tipps und Tricks für einen reibungslosen Ablauf
Steht fest, dass ihr die Wohnung streichen müsst, haben wir hier ein paar hilfreiche Tipps für euch:
- Sprecht euch im Vorfeld mit eurem Vermieter ab, welche Farbe und welche Art von Farbe verwendet werden soll. Oftmals bevorzugen Vermieter helle, neutrale Töne.
- Plant genügend Zeit für die Renovierungsarbeiten ein. Unterschätzt nicht den Zeitaufwand für das Abkleben, Streichen und Trocknen.
- Holt euch Hilfe von Freunden oder Familie. Gemeinsam geht die Arbeit gleich viel leichter von der Hand.
- Achtet auf eine gute Belüftung während und nach dem Streichen, um Schimmelbildung zu vermeiden.
- Dokumentiert den Zustand der Wohnung vor und nach dem Streichen mit Fotos. So seid ihr im Streitfall abgesichert.
Die Übergabe eurer Wohnung muss kein Grund zur Sorge sein. Mit guter Planung, Kommunikation und unseren Tipps steht einem stressfreien Abschied nichts mehr im Wege. Denkt daran: Am Ende winkt die neue Wohnung und damit ein neuer Lebensabschnitt!
wohnung streichen beim auszug - Trees By Bike
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